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Jede Menge Gutachten sind notwendig

Die Natur muss gefühlt werden. (Alexander von Humbold)

Vor der Erstellung eines städte­bau­lichen Konzepts bzw. vor Beginn der Bauleit­pla­nungen müssen Umwelt- und Naturschutz­fachliche Belange im Vorfeld überprüft werden. Hierzu haben wir einen Landschafts­ar­chi­tekten mit einem Gutachten zum Grundstück beauftragt. Themen wie Artenschutz und Wasser­schutz stehen dort im Vordergrund. Auch eine generelle Überprüfung der Rechts­ver­ordnung zum Landschafts­schutz­gebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“ muss durchgeführt werden.

Das Gutachten hat ergeben, dass keine gesetzlich geschützten Biotope und Kompen­sa­ti­ons­flächen von unserem Vorhaben betroffen sind. Lt. Artdaten­portal des Landesamtes für Umwelt­schutz (LfU) sind keine Artenvor­kommen innerhalb des Plangrund­stücks und dessen unmittelbarer Umgebung dokumentiert. Dies gilt auch für Vogelarten. Im Rahmen der durchge­führten Ortsbe­gehung haben sich keine Hinweise auf besondere Habitat­strukturen für Brutvögel gezeigt. Unüber­windliche bzw. nur mit sehr hohem Aufwand überwindbare Planungs­hin­dernisse aus artenschutz­fach­licher Sicht sind derzeit nicht zu erkennen.

Im Bereich Wasser­schutz hat sich ergeben, dass keine Gewässer im Gebiet oder in der unmittelbaren Umgebung vorzufinden sind, jedoch eine Tiefenlinie / Graben­ein­schnitt im westlichen Teil des Grundstücks, der allerdings von der Bebauung nicht betroffen sein wird. Wir befinden uns nicht im Wasser­schutz­gebiet (WSG)

Als Fazit wurde festge­halten: Aufgrund der aktuellen Prägung des betroffenen Moselhan­gab­schnitts und der geplanten Baufläche sowie der bestehenden „Vorbelas­tungen“ dürfte die Verein­barkeit mit den Schutz­zielen der LSG-VO zu gewähr­leisten sein, wenn auf eine entspre­chende landschafts­ver­trägliche Ausgestaltung des Projektes geachtet wird (Materialien, Farbgebung, Dimensio­nierung und Gestaltung der Gebäude, Grünstruktur und landschaftliche Einbindung).

Da uns diese genannten Punkte sowie die Verschmelzung der Chalets in die Natur besonders wichtig sind, sehen wir dieser Vorgabe gelassen entgegen und bleiben weiter optimistisch bei unserer Planungs­arbeit.

Weiterhin wurde durch ein Ingenieurbüro ein geotech­nisches Bodengut­achten erstellt, welches Hinweise zur Gründung und zur Versicke­rungs­fä­higkeit bzw. Nieder­schlags­was­ser­be­wirt­schaftung geben soll. Zuerst wurden 6 Schürfungen an unterschied­lichen Stellen des Grundstücks vorgenommen und der Boden analysiert und katego­risiert. Es handelt sich um tragfähigen Boden in einer Tiefe von 0,4 m bis 2,0 m unter der aktuellen Gelände­oberkante. Es sammelte sich kein Grundwasser in den Schürf­gruben an. Die Versickerung von Nieder­schlags­wasser scheidet ohne erhebliche Zusatz­maß­nahmen.

Das Gutachten ergab zudem Hinweise auf abgela­gerten Bauschutt und Siedlungs­abfälle. Es gilt die Aufbereitung und Entsorgung zu klären.

Die Planer und der Architekt können mit der Quintessenz dieser Gutachten mit der Erarbeitung eines Städte­bau­lichen Konzepts beginnen welches dem Gemeinderat als Beschluss­vor­schlag dient, um die Bauleit­planung voran zu treiben.

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