Location-Check!
Jede Menge Gutachten sind notwendig
Die Natur muss gefühlt werden. (Alexander von Humbold)
Vor der Erstellung eines städtebaulichen Konzepts bzw. vor Beginn der Bauleitplanungen müssen Umwelt- und Naturschutzfachliche Belange im Vorfeld überprüft werden. Hierzu haben wir einen Landschaftsarchitekten mit einem Gutachten zum Grundstück beauftragt. Themen wie Artenschutz und Wasserschutz stehen dort im Vordergrund. Auch eine generelle Überprüfung der Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“ muss durchgeführt werden.
Das Gutachten hat ergeben, dass keine gesetzlich geschützten Biotope und Kompensationsflächen von unserem Vorhaben betroffen sind. Lt. Artdatenportal des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) sind keine Artenvorkommen innerhalb des Plangrundstücks und dessen unmittelbarer Umgebung dokumentiert. Dies gilt auch für Vogelarten. Im Rahmen der durchgeführten Ortsbegehung haben sich keine Hinweise auf besondere Habitatstrukturen für Brutvögel gezeigt. Unüberwindliche bzw. nur mit sehr hohem Aufwand überwindbare Planungshindernisse aus artenschutzfachlicher Sicht sind derzeit nicht zu erkennen.
Im Bereich Wasserschutz hat sich ergeben, dass keine Gewässer im Gebiet oder in der unmittelbaren Umgebung vorzufinden sind, jedoch eine Tiefenlinie / Grabeneinschnitt im westlichen Teil des Grundstücks, der allerdings von der Bebauung nicht betroffen sein wird. Wir befinden uns nicht im Wasserschutzgebiet (WSG)
Als Fazit wurde festgehalten: Aufgrund der aktuellen Prägung des betroffenen Moselhangabschnitts und der geplanten Baufläche sowie der bestehenden „Vorbelastungen“ dürfte die Vereinbarkeit mit den Schutzzielen der LSG-VO zu gewährleisten sein, wenn auf eine entsprechende landschaftsverträgliche Ausgestaltung des Projektes geachtet wird (Materialien, Farbgebung, Dimensionierung und Gestaltung der Gebäude, Grünstruktur und landschaftliche Einbindung).
Da uns diese genannten Punkte sowie die Verschmelzung der Chalets in die Natur besonders wichtig sind, sehen wir dieser Vorgabe gelassen entgegen und bleiben weiter optimistisch bei unserer Planungsarbeit.
Weiterhin wurde durch ein Ingenieurbüro ein geotechnisches Bodengutachten erstellt, welches Hinweise zur Gründung und zur Versickerungsfähigkeit bzw. Niederschlagswasserbewirtschaftung geben soll. Zuerst wurden 6 Schürfungen an unterschiedlichen Stellen des Grundstücks vorgenommen und der Boden analysiert und kategorisiert. Es handelt sich um tragfähigen Boden in einer Tiefe von 0,4 m bis 2,0 m unter der aktuellen Geländeoberkante. Es sammelte sich kein Grundwasser in den Schürfgruben an. Die Versickerung von Niederschlagswasser scheidet ohne erhebliche Zusatzmaßnahmen.
Das Gutachten ergab zudem Hinweise auf abgelagerten Bauschutt und Siedlungsabfälle. Es gilt die Aufbereitung und Entsorgung zu klären.
Die Planer und der Architekt können mit der Quintessenz dieser Gutachten mit der Erarbeitung eines Städtebaulichen Konzepts beginnen welches dem Gemeinderat als Beschlussvorschlag dient, um die Bauleitplanung voran zu treiben.