Wer wir sind
und was wir machen
“Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg”
Wir sind Anke und Stephan Ruppert aus Esch. Wir lieben die wunderschöne Moselregion, den Wein, Wandern, die Natur genießen und gutes Essen. Genau diese Liebe möchten wir als Gastgeber mit vielen Menschen teilen. Aus einer anfänglich kleinen Idee ist mittlerweile ein großes Herzensprojekt entstanden, über das wir hier berichten wollen.
Stephan ist hauptberuflich selbstständiger Bauingenieur und entwickelt unterschiedliche Bauprojekte, wie z.B. Mehrfamilienhäuser, Quartiere und auch Hotels. Als Ehefrau habe ich, Anke, bisher nur unterstützend im Hintergrund agiert. Durch unsere Moselleidenschaft haben wir nun ein gemeinsames Projekt gestartet: ein Chaletdorf an der Mosel.
Die Entwicklung, Planung, Konzeption und Grundlagenanalyse haben wir bereits gemeinsam auf den Weg gebracht. Stephan übernimmt im Anschluss den Part der Bebauung mit allem was dazu gehört. Ich werde nach der Fertigstellung des Projektes den Betrieb übernehmen und freue mich mein ganzes Herzblut in diese Aufgabe einzubringen.
Wir haben uns mit unserem Vorhaben zum Ziel gesetzt, die weintouristische Attraktivität in unserer Region zu steigern und unter den Aspekten:
- Natur & Wein
- Architektur & Wein
- Aktivität & Wein
- Genuss & Wein
- Kultur & Wein
Anreize für Reisende aus nah und fern zu schaffen. Über den Blog könnt ihr alle aktuellen Schritte unseres Projekts verfolgen und uns auch eure Fragen, Wünsche und Anregungen schicken.
Wir freuen uns, die Zeit ist reif:
„Wein, weil keine große Geschichte mit Salat begonnen hat!“
Herzlichst,
Anke & Stephan
6 Gründe, unsere Moselregion zu lieben
Die Mosel (französisch Moselle, luxemburgisch Musel, lateinisch Mosella) ist mit ihren 544 Kilometern der zweitlängste Nebenfluss des Rheins und entspringt in Frankreich in den Vogesen. Das deutsche Moseltal präsentiert sich in einem starken mäandernden Verlauf mit vielen sonnenverwöhnten Weinbergen in Steillagen.
im Interview
Der Moselliebe Blog
Baugenehmigung
Für unser geplantes Bauprojekt Chaletdorf „Steillage - Auszeit mit Ausblick“ unterhalb des Panoramabades in Leiwen haben wir nach über anderthalb Jahren nun die Baugenehmigung erteilt bekommen 💥🥳...
KickOff-Termin Bauantrag
Nachdem wir den Bebauungsplan für unser Projekt „Steillage“ bereits erfolgreich erstellt haben, heißt es nun, den Bauantrag mit all seinen zu berücksichtigenden Aspekten auf den Weg zu bringen....
Steillage-Video Umwelt Teil 2/2: Die Kapelle
In unserer zweiten Videoreihe informieren wir euch über die Bedingungen, die in der Landschaft und Umwelt rund um das Chaletdorf vorliegen. Im zweiten Video erfahrt ihr, wie die Kapelle ihren Platz im Chaletdorf an der Mosel findet. Viel Spaß!
Steillage-Video Umwelt Teil 1/2: Einbindung in die Landschaft
In unserer zweiten Videoreihe informieren wir euch über die Bedingungen, die in der Landschaft und Umwelt rund um das Chaletdorf vorliegen. Im ersten Teil erfahrt ihr, wie das Feriendorf an der Mosel in die besondere Landschaft eingebunden wird. Viel Spaß!
Steillage-Video Teil 4/4: Was erwartet den Gast?
Im vierten Teil unserer Videoreihe erfahrt ihr, was euch bei eurem Besuch bzw. eurer Auszeit in der Steillage erwartet. Viel Spaß!
Steillage-Video Teil 3/4: Städtebau und Marketing
Im dritten Teil unserer Videoreihe erfahrt ihr Informationen von unserem Architekt Thomas Kruppa über das städtebauliche Konzept des Chaletdorfs und wie das Projekt zu seinem Namen kam. Viel Spaß!
Steillage-Video Teil 2/4: Das Chaletdorf
Im zweiten Teil unserer Videoreihe erfahrt ihr was uns bei der Konzeption des Chaletdorfs besonders wichtig ist und erhaltet so einen ersten Einblick in die Planung. Viel Spaß!
Steillage-Video Teil 1/4: Idee und Grundstück
Im ersten Teil unserer Videoreihe erfahrt ihr alles über die Entstehung unserer Idee zum Projekt Steillage, sowie zur Auswahl des Grundstücks. Viel Spaß!
Die Moselliebe-Wein-Edition
Unser geplantes Vorhaben, ein Chaletdorf an der Mosel als Projekt zu entwickeln, ist ein langwieriger Prozess. Daher kümmern wir uns parallel zum eingeleiteten Bebauungsplanverfahren bereits jetzt schon um einige Punkte, die wir gut vorbereitet wissen wollen...
Steillage Marketing
Die Planungen um das Chaletdorf Steillage gehen weiter voran – auch schon bis in die Details. Bei einem Feierabend-Wein kam uns die Idee...
Gemeinderat, die zweite...
Ein zweiter Gemeinderatstermin in Leiwen stand an. Wir waren froh, dass diese Sitzung zum einen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie am 26.01.2021 stattfinden konnte und zum anderen es unsere Beschlussvorlage auf die deswegen abgespeckte Tagesordnung schaffte.
Location-Check!
Vor der Erstellung eines städtebaulichen Konzepts bzw. vor Beginn der Bauleitplanungen müssen Umwelt- und Naturschutzfachliche Belange im Vorfeld überprüft werden. Hierzu haben wir einen Landschaftsarchitekten mit einem Gutachten zum Grundstück beauftragt.
Namensgebung
Alle Planungen zu unserem Projekt sind bisher unter dem Namen „Moselliebe“ gelaufen – so, wie auch die spätere Betreiberfirma heißt. Zu Beginn unserer Projektidee kannten wir das Grundstück allerdings noch nicht.
Und plötzlich stand es im TV…
…und wieder haben wir einen Meilenstein in der Projektentwicklung erreicht, der plötzlich und für uns vollkommen unerwartet und ungewollt öffentlichkeitswirksam wurde.
Gemeinderatsitzung in Leiwen
Lange haben wir auf diesen Termin hingefiebert und nun war es endlich soweit. Am 17.06. konnten wir dem Gemeinderat unser Projekt im Gemeindezentrum in Leiwen präsentieren. Die Sitzung fand unter entsprechenden Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie statt...
Konzeption der Chalets
Natürlich hat man eine klare Vorstellung davon, wie ein Chalet später aussehen soll. Das Ergebnis am Ende so detailliert geplant auf dem Papier zu haben, ist allerdings keine leichte Aufgabe gewesen...
Ganz schön steil
Um genauere Daten bezüglich einer möglichen Bebauung zum waldigen Grundstück zu erhalten, haben wir einen Drohnenflug zur Vermessung beauftragt. Eine solche Drohnenbefliegung kann ausschließlich bei gutem Wetter erfolgen...
Die Nadel im Heuhaufen
Nachdem Idee und Konzept nun ziemlich exakt definiert sind, fehlt nur noch das passende Grundstück zum Ferienglück. Im Groben haben wir den Bereich von Piesport über Neumagen-Drohn bis Trittenheim und Leiwen festgelegt, da diese schönen Moselorte von unserem zu Hause sehr gut und schnell zu erreichen sind und auch zu unseren absoluten „Lieblingen“ an der Mosel gehören...
Projektspezifische Aspekte
Im Vordergrund steht ganz klar die Ruhe und die Erholung zum Auftanken der Seele, die der Gast inmitten der Natur für sich in seinem eigenen Chalet findet. Wer Architektur und Natur gleichermaßen liebt, der soll hier glücklich werden. Minimalistisch und doch stilvoll gestaltet fügen sich die Chalets in die Kultur- und Weinlandschaft ein.
Ein Dorf soll es sein
Die Ausrichtung und Konzeption der Chalets richtet sich uneingeschränkt nach dem Ausblick/Weitblick zur Mosel hin. Zudem ist klar, dass die Chalets nur so groß wie nötig, aber dabei trotzdem so klein wie möglich sein sollen....
Wie alles begann
Die Vorstellung meine Leidenschaft zum Beruf zu machen wurde immer präsenter. Mit Herzblut ein guter Gastgeber sein – das war der Wunsch. Zwei, drei Ferienhäuser an der Mosel zu betreiben wäre großartig. Den Gästen aus nah und fern unsere wunderschöne Wein-Region erlebbar und spürbar zu machen war die Vision…
Downloads und Informationen
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan definiert für einen Teilbereich des Gemeindegebiets parzellenscharf, was und wie auf dem einzelnen Grundstück gebaut werden darf. Er trifft beispielsweise Aussagen zur Nutzung des Grundstücks, zur Gebäudehöhe, zur Lage des Baufensters oder auch zur Stellung des Gebäudes. Bebauungspläne bilden die Grundlage für Baugenehmigungen. Das Verfahren zur Aufstellung oder auch zur Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch genau geregelt.
Der Ablauf eines Bebauungsplanverfahren
Phase 1: Aufstellungsbeschluss
Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn sie für die städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet erforderlich sind: beispielsweise, wenn neue Wohngebiete oder zusätzliche Baumöglichkeiten ausgewiesen werden sollen oder sich Entwicklungs- und Nutzungsziele ändern. Der Bereich des Bebauungsplans ist räumlich genau definiert, einen Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gibt es nicht. Die städtebaulichen Zielsetzungen und der Zweck der Planung werden als erste Überlegungen im Plankonzept dargestellt. Den Beschluss zur Aufstellung fasst der Gemeinderat, nachdem der Fachausschuss und gegebenenfalls die Ortschaftsräte oder Ortsbeiräte darüber beraten haben. Der Bebauungsplanaufstellungsbeschluss wird als amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Sobald das erste Plankonzept vorliegt, wird die Öffentlichkeit zum ersten Mal in den Planungsprozess einbezogen. Dieser Verfahrensschritt dient vor allem als Informationsaustausch und erste Diskussionsgrundlage. Zum Plankonzept kann sich jeder informieren und äußern (schriftlich oder zur Niederschrift bei der Fachabteilung Stadtplanung), nicht nur die betroffenen Eigentümer/-innen, Mieter/-innen oder Pächter. Dabei wird niemand persönlich angeschrieben. Die Öffentlichkeit wird durch die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. Sie gibt Auskünfte zu Ablauf, Fristen und Terminen. In diesem Verfahrensschritt liegt das Plankonzept in der Regel 4 Wochen lang bei der Fachabteilung Stadtplanung für die Öffentlichkeit zur Einsicht bereit (Planauslage). Auch im Internet ist das Plankonzept dann einsehbar. Als Abschluss dieses Verfahrensschritts erhalten diejenigen, die sich zum Plankonzept geäußert haben, eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Äußerung in das weitere Bebauungsplanverfahren einbezogen und geprüft wird.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sofern Aufgabenbereiche von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durch die Planung berührt werden, werden diese über das Plankonzept informiert. Dazu zählen zum Beispiel: Landratsamt, Regierungspräsidium, Versorgungsunternehmen und Polizeidirektion. Sie können sich ebenfalls zum Plankonzept äußern. Dieser Verfahrensschritt dauert in der Regel einen Monat.
Prüfung der vorgebrachten Anregungen, Erstellen eines Planentwurfes
Zum Abschluss der Phase 1 prüft die Verwaltung alle eingegangenen Äußerungen und versucht dabei, möglichst viele Anregungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten. Welche der Äußerungen bei der Weiterentwicklung des Plankonzepts berücksichtigt werden können, entscheidet der Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt zu Beginn der Phase 2. Alle Beteiligten werden anschließend über die Entscheidung des Ausschusses schriftlich informiert.
Phase 2: Auslegungsbeschluss
Nach der Billigung des Bebauungsplanentwurfes durch den Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt – gegebenenfalls nach Vorberatung in den Ortschaftsräten/Ortsbeiräten – fasst dieser den Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Öffentliche Auslegung
Während der öffentlichen Auslegung wird die Öffentlichkeit zum zweiten Mal in den Planungsprozess einbezogen. Öffentlichkeit bedeutet auch hier wieder, dass sich jeder zum Bebauungsplanentwurf informieren und in Form von Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift bei der Fachabteilung Stadtplanung) äußern kann und nicht nur Eigentümer/-innen, Mieter/-innen oder Pächter. Dazu erfolgt wieder eine amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Auskünften über Ablauf und Fristen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.
Der Bebauungsplanentwurf liegt mit allen seinen Bestandteilen einen Monat lang bei der Fachabteilung Stadtplanung öffentlich aus (Planauslage). Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet einsehbar. Als Abschluss dieses Verfahrensschritts erhalten diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass diese Stellungnahmen im weiteren Verfahren geprüft und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander abgewogen werden.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Zum Bebauungsplanentwurf werden auch noch einmal die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört, sofern deren Aufgabenbereich durch die Planung tangiert wird. Sie können innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf abgeben.
Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen
Zum Abschluss der Phase 2 prüft die Verwaltung alle fristgerecht in Phase 2 eingegangenen Stellungnahmen und wägt diese mit den öffentlichen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander ab. Über diese Abwägungsentscheidung entscheidet der Gemeinderat zu Beginn der Phase 3. Diejenigen, die in Phase 2 Stellungnahmen abgegeben haben, werden anschließend über die Entscheidung des Gemeinderats schriftlich informiert.
Phase 3: Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Nach Prüfung durch die Verwaltung wägt der Gemeinderat – nach Vorberatung im Fachausschuss und gegebenenfalls den Ortschaftsräten/Ortsbeiräten – die Stellungnahmen mit den öffentlichen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander ab. Anschließend beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung. Führt der Abwägungsvorgang zu Änderungen im Bebauungsplanentwurf, so ist ein erneuter Auslegungsbeschluss zu fassen und die Phase 2 ist zu wiederholen.
Rechtskraft des Bebauungsplanes
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird als amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft und stellt für jedermann verbindliches Ortsrecht dar.
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