Wer wir sind
und was wir machen

“Zusammen­kommen ist ein Beginn, Zusammen­bleiben ist ein Fortschritt, Zusammen­ar­beiten führt zum Erfolg”

Wir sind Anke und Stephan Ruppert aus Esch. Wir lieben die wunder­schöne Moselregion, den Wein, Wandern, die Natur genießen und gutes Essen. Genau diese Liebe möchten wir als Gastgeber mit vielen Menschen teilen. Aus einer anfänglich kleinen Idee ist mittlerweile ein großes Herzens­projekt entstanden, über das wir hier berichten wollen.

Stephan ist hauptbe­ruflich selbst­ständiger Bauingenieur und entwickelt unterschiedliche Bauprojekte, wie z.B. Mehrfa­mi­li­en­häuser, Quartiere und auch Hotels. Als Ehefrau habe ich, Anke, bisher nur unterstützend im Hintergrund agiert. Durch unsere Mosellei­den­schaft haben wir nun ein gemeinsames Projekt gestartet: ein Chaletdorf an der Mosel.

Die Entwicklung, Planung, Konzeption und Grundla­gen­analyse haben wir bereits gemeinsam auf den Weg gebracht. Stephan übernimmt im Anschluss den Part der Bebauung mit allem was dazu gehört. Ich werde nach der Fertig­stellung des Projektes den Betrieb übernehmen und freue mich mein ganzes Herzblut in diese Aufgabe einzubringen.

Wir haben uns mit unserem Vorhaben zum Ziel gesetzt, die weintou­ris­tische Attrak­tivität in unserer Region zu steigern und unter den Aspekten:

  • Natur & Wein
  • Architektur & Wein
  • Aktivität & Wein
  • Genuss & Wein
  • Kultur & Wein

Anreize für Reisende aus nah und fern zu schaffen. Über den Blog könnt ihr alle aktuellen Schritte unseres Projekts verfolgen und uns auch eure Fragen, Wünsche und Anregungen schicken.

Wir freuen uns, die Zeit ist reif:
„Wein, weil keine große Geschichte mit Salat begonnen hat!“

Herzlichst,
Anke & Stephan

6 Gründe, unsere Moselregion zu lieben

Die Mosel (französisch Moselle, luxemburgisch Musel, lateinisch Mosella) ist mit ihren 544 Kilometern der zweitlängste Nebenfluss des Rheins und entspringt in Frankreich in den Vogesen. Das deutsche Moseltal präsentiert sich in einem starken mäandernden Verlauf mit vielen sonnen­ver­wöhnten Weinbergen in Steillagen.

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Das ganze Projekt

im Interview

Immer auf dem Laufenden

Der Moselliebe Blog

Baugeneh­migung

Für unser geplantes Bauprojekt Chaletdorf „Steillage - Auszeit mit Ausblick“ unterhalb des Panora­mabades in Leiwen haben wir nach über anderthalb Jahren nun die Baugeneh­migung erteilt bekommen 💥🥳...

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KickOff-Termin Bauantrag

Nachdem wir den Bebauungsplan für unser Projekt „Steillage“ bereits erfolgreich erstellt haben, heißt es nun, den Bauantrag mit all seinen zu berück­sich­ti­genden Aspekten auf den Weg zu bringen....

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Steillage-Video Umwelt Teil 2/2: Die Kapelle

In unserer zweiten Videoreihe informieren wir euch über die Bedingungen, die in der Landschaft und Umwelt rund um das Chaletdorf vorliegen. Im zweiten Video erfahrt ihr, wie die Kapelle ihren Platz im Chaletdorf an der Mosel findet. Viel Spaß!

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Steillage-Video Umwelt Teil 1/2: Einbindung in die Landschaft

In unserer zweiten Videoreihe informieren wir euch über die Bedingungen, die in der Landschaft und Umwelt rund um das Chaletdorf vorliegen. Im ersten Teil erfahrt ihr, wie das Feriendorf an der Mosel in die besondere Landschaft eingebunden wird. Viel Spaß!

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Steillage-Video Teil 4/4: Was erwartet den Gast?

Im vierten Teil unserer Videoreihe erfahrt ihr, was euch bei eurem Besuch bzw. eurer Auszeit in der Steillage erwartet. Viel Spaß!

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Steillage-Video Teil 3/4: Städtebau und Marketing

Im dritten Teil unserer Videoreihe erfahrt ihr Informa­tionen von unserem Architekt Thomas Kruppa über das städte­bauliche Konzept des Chaletdorfs und wie das Projekt zu seinem Namen kam. Viel Spaß!

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Steillage-Video Teil 2/4: Das Chaletdorf

Im zweiten Teil unserer Videoreihe erfahrt ihr was uns bei der Konzeption des Chaletdorfs besonders wichtig ist und erhaltet so einen ersten Einblick in die Planung. Viel Spaß!

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Steillage-Video Teil 1/4: Idee und Grundstück

Im ersten Teil unserer Videoreihe erfahrt ihr alles über die Entstehung unserer Idee zum Projekt Steillage, sowie zur Auswahl des Grundstücks. Viel Spaß!

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Die Moselliebe-Wein-Edition

Unser geplantes Vorhaben, ein Chaletdorf an der Mosel als Projekt zu entwickeln, ist ein langwieriger Prozess. Daher kümmern wir uns parallel zum eingeleiteten Bebauungs­plan­ver­fahren bereits jetzt schon um einige Punkte, die wir gut vorbereitet wissen wollen...

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Steillage Marketing

Die Planungen um das Chaletdorf Steillage gehen weiter voran – auch schon bis in die Details. Bei einem Feierabend-Wein kam uns die Idee...

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Gemeinderat, die zweite...

 Ein zweiter Gemein­de­rats­termin in Leiwen stand an. Wir waren froh, dass diese Sitzung zum einen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie am 26.01.2021 stattfinden konnte und zum anderen es unsere Beschluss­vorlage auf die deswegen abgespeckte Tagesordnung schaffte.

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Location-Check!

Vor der Erstellung eines städte­bau­lichen Konzepts bzw. vor Beginn der Bauleit­pla­nungen müssen Umwelt- und Naturschutz­fachliche Belange im Vorfeld überprüft werden. Hierzu haben wir einen Landschafts­ar­chi­tekten mit einem Gutachten zum Grundstück beauftragt.

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Namens­gebung

Alle Planungen zu unserem Projekt sind bisher unter dem Namen „Moselliebe“ gelaufen – so, wie auch die spätere Betrei­berfirma heißt. Zu Beginn unserer Projektidee kannten wir das Grundstück allerdings noch nicht.

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Und plötzlich stand es im TV…

…und wieder haben wir einen Meilenstein in der Projekt­ent­wicklung erreicht, der plötzlich und für uns vollkommen unerwartet und ungewollt öffent­lich­keits­wirksam wurde.

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Gemein­de­rat­sitzung in Leiwen

Lange haben wir auf diesen Termin hingefiebert und nun war es endlich soweit. Am 17.06. konnten wir dem Gemeinderat unser Projekt im Gemein­de­zentrum in Leiwen präsen­tieren. Die Sitzung fand unter entspre­chenden Hygiene­maß­nahmen aufgrund der Corona-Pandemie statt...

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Konzeption der Chalets

Natürlich hat man eine klare Vorstellung davon, wie ein Chalet später aussehen soll. Das Ergebnis am Ende so detailliert geplant auf dem Papier zu haben, ist allerdings keine leichte Aufgabe gewesen...

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Ganz schön steil

Um genauere Daten bezüglich einer möglichen Bebauung zum waldigen Grundstück zu erhalten, haben wir einen Drohnenflug zur Vermessung beauftragt. Eine solche Drohnen­be­fliegung kann ausschließlich bei gutem Wetter erfolgen...

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Die Nadel im Heuhaufen

Nachdem Idee und Konzept nun ziemlich exakt definiert sind, fehlt nur noch das passende Grundstück zum Ferienglück. Im Groben haben wir den Bereich von Piesport über Neumagen-Drohn bis Trittenheim und Leiwen festgelegt, da diese schönen Moselorte von unserem zu Hause sehr gut und schnell zu erreichen sind und auch zu unseren absoluten „Lieblingen“ an der Mosel gehören...

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Projekt­spe­zi­fische Aspekte

Im Vordergrund steht ganz klar die Ruhe und die Erholung zum Auftanken der Seele, die der Gast inmitten der Natur für sich in seinem eigenen Chalet findet. Wer Architektur und Natur gleichermaßen liebt, der soll hier glücklich werden. Minima­listisch und doch stilvoll gestaltet fügen sich die Chalets in die Kultur- und Weinland­schaft ein.

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Ein Dorf soll es sein

Die Ausrichtung und Konzeption der Chalets richtet sich uneinge­schränkt nach dem Ausblick/Weitblick zur Mosel hin. Zudem ist klar, dass die Chalets nur so groß wie nötig, aber dabei trotzdem so klein wie möglich sein sollen....

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Wie alles begann

Die Vorstellung meine Leiden­schaft zum Beruf zu machen wurde immer präsenter. Mit Herzblut ein guter Gastgeber sein – das war der Wunsch. Zwei, drei Ferien­häuser an der Mosel zu betreiben wäre großartig. Den Gästen aus nah und fern unsere wunder­schöne Wein-Region erlebbar und spürbar zu machen war die Vision…

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Transparenz wird groß geschrieben

Downloads und Informa­tionen

Ablauf eines Bebauungsplanverfahren

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan definiert für einen Teilbereich des Gemein­de­gebiets parzel­len­scharf, was und wie auf dem einzelnen Grundstück gebaut werden darf. Er trifft beispielsweise Aussagen zur Nutzung des Grundstücks, zur Gebäudehöhe, zur Lage des Baufensters oder auch zur Stellung des Gebäudes. Bebauungspläne bilden die Grundlage für Baugeneh­mi­gungen. Das Verfahren zur Aufstellung oder auch zur Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungs­plänen ist im Baugesetzbuch genau geregelt.

 

Der Ablauf eines Bebauungs­plan­ver­fahren

Phase 1: Aufstel­lungs­be­schluss

Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn sie für die städte­bauliche Entwicklung im Gemein­de­gebiet erforderlich sind: beispielsweise, wenn neue Wohngebiete oder zusätzliche Baumög­lich­keiten ausgewiesen werden sollen oder sich Entwicklungs- und Nutzungsziele ändern. Der Bereich des Bebauungsplans ist räumlich genau definiert, einen Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungs­planes gibt es nicht. Die städte­bau­lichen Zielset­zungen und der Zweck der Planung werden als erste Überle­gungen im Plankonzept dargestellt. Den Beschluss zur Aufstellung fasst der Gemeinderat, nachdem der Fachaus­schuss und gegebe­nenfalls die Ortschaftsräte oder Ortsbeiräte darüber beraten haben. Der Bebauungs­plan­auf­stel­lungs­be­schluss wird als amtliche Bekannt­machung im Amtsblatt veröffentlicht.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffent­lichkeit

Sobald das erste Plankonzept vorliegt, wird die Öffent­lichkeit zum ersten Mal in den Planungs­prozess einbezogen. Dieser Verfah­rens­schritt dient vor allem als Informa­ti­ons­aus­tausch und erste Diskus­si­ons­grundlage. Zum Plankonzept kann sich jeder informieren und äußern (schriftlich oder zur Nieder­schrift bei der Fachab­teilung Stadtplanung), nicht nur die betroffenen Eigentümer/-innen, Mieter/-innen oder Pächter. Dabei wird niemand persönlich angeschrieben. Die Öffent­lichkeit wird durch die amtliche Bekannt­machung im Amtsblatt informiert. Sie gibt Auskünfte zu Ablauf, Fristen und Terminen. In diesem Verfah­rens­schritt liegt das Plankonzept in der Regel 4 Wochen lang bei der Fachab­teilung Stadtplanung für die Öffent­lichkeit zur Einsicht bereit (Planauslage). Auch im Internet ist das Plankonzept dann einsehbar. Als Abschluss dieses Verfah­rens­schritts erhalten diejenigen, die sich zum Plankonzept geäußert haben, eine Eingangs­be­stä­tigung mit dem Hinweis, dass die Äußerung in das weitere Bebauungs­plan­ver­fahren einbezogen und geprüft wird.

 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange

Sofern Aufgaben­be­reiche von Behörden und sonstigen Trägern öffent­licher Belange durch die Planung berührt werden, werden diese über das Plankonzept informiert. Dazu zählen zum Beispiel: Landratsamt, Regierungs­prä­sidium, Versor­gungs­un­ter­nehmen und Polizei­di­rektion. Sie können sich ebenfalls zum Plankonzept äußern. Dieser Verfah­rens­schritt dauert in der Regel einen Monat.

 

Prüfung der vorgebrachten Anregungen, Erstellen eines Planent­wurfes

Zum Abschluss der Phase 1 prüft die Verwaltung alle eingegangenen Äußerungen und versucht dabei, möglichst viele Anregungen in den Bebauungs­plan­entwurf einzuar­beiten. Welche der Äußerungen bei der Weiter­ent­wicklung des Plankonzepts berück­sichtigt werden können, entscheidet der Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt zu Beginn der Phase 2. Alle Beteiligten werden anschließend über die Entscheidung des Ausschusses schriftlich informiert.

 

Phase 2: Auslegungs­be­schluss

Nach der Billigung des Bebauungs­plan­ent­wurfes durch den Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt – gegebe­nenfalls nach Vorberatung in den Ortschaftsräten/Ortsbeiräten – fasst dieser den Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange.

 

Öffentliche Auslegung

Während der öffent­lichen Auslegung wird die Öffent­lichkeit zum zweiten Mal in den Planungs­prozess einbezogen. Öffent­lichkeit bedeutet auch hier wieder, dass sich jeder zum Bebauungs­plan­entwurf informieren und in Form von Stellung­nahmen (schriftlich oder zur Nieder­schrift bei der Fachab­teilung Stadtplanung) äußern kann und nicht nur Eigentümer/-innen, Mieter/-innen oder Pächter. Dazu erfolgt wieder eine amtliche Bekannt­machung im Amtsblatt mit Auskünften über Ablauf und Fristen der öffent­lichen Auslegung des Bebauungs­plan­entwurfs.
Der Bebauungs­plan­entwurf liegt mit allen seinen Bestand­teilen einen Monat lang bei der Fachab­teilung Stadtplanung öffentlich aus (Planauslage). Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet einsehbar. Als Abschluss dieses Verfah­rens­schritts erhalten diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, eine Eingangs­be­stä­tigung mit dem Hinweis, dass diese Stellung­nahmen im weiteren Verfahren geprüft und mit den öffent­lichen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander abgewogen werden.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange Zum Bebauungs­plan­entwurf werden auch noch einmal die Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange gehört, sofern deren Aufgaben­bereich durch die Planung tangiert wird. Sie können innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zum Bebauungs­plan­entwurf abgeben.

 

Prüfung der vorgebrachten Stellung­nahmen

Zum Abschluss der Phase 2 prüft die Verwaltung alle fristgerecht in Phase 2 eingegangenen Stellung­nahmen und wägt diese mit den öffent­lichen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander ab. Über diese Abwägungs­ent­scheidung entscheidet der Gemeinderat zu Beginn der Phase 3. Diejenigen, die in Phase 2 Stellung­nahmen abgegeben haben, werden anschließend über die Entscheidung des Gemein­derats schriftlich informiert.

 

Phase 3: Abwägung der vorgebrachten Stellung­nahmen und Satzungs­be­schluss

Nach Prüfung durch die Verwaltung wägt der Gemeinderat – nach Vorberatung im Fachaus­schuss und gegebe­nenfalls den Ortschaftsräten/Ortsbeiräten – die Stellung­nahmen mit den öffent­lichen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander ab. Anschließend beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung. Führt der Abwägungs­vorgang zu Änderungen im Bebauungs­plan­entwurf, so ist ein erneuter Auslegungs­be­schluss zu fassen und die Phase 2 ist zu wiederholen.

 

Rechtskraft des Bebauungs­planes

Der Satzungs­be­schluss des Bebauungs­planes wird als amtliche Bekannt­machung im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Bekannt­machung tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft und stellt für jedermann verbind­liches Ortsrecht dar.

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